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Software aus und für ...

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MECKLENBURG-VORPOMMERN

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Das ...

lern-soft-projekt

entstand 1986 bei ersten Softwareentwicklungen für die KC 85/2,3 und 4 (Kleincomputer aus DDR-Produktion). In ersten Versuchen sollte damals die Eignung von Computern für den naturwissenschaftlichen Unterricht (Biologie) erforscht werden.

Ausgangspunkt für die Bildung eines Labels waren bestimmte Grundsätze für die Konzeption von Softwareprodukten für den Unterrichtseinsatz. lern-soft-projekt orientiert auf einfache, abgeschlossene Programme zu konkreten Sachverhalten. Die Programme sollten aufgrund der finanziellen Situation an den Schulen nichts oder wenig kosten.

Im Jahre 1996 ergab sich der Bedarf für eine Software zur Begleitung des Abiturprüfungsverfahrens. Als Ergebnis lag nach mehr als einjähriger Entwicklung und Testung das Programm AbiMV V.2.x  vor. Durch den erhöhten Erstellungsaufwand war es notwendig das Programm gewerblich zu vertreiben.

Neben der Entwicklung von Programmen nahm in der nächsten Zeit die Erstellung von unterrichtsbegleitenden Skripten immer mehr Raum ein.

Heute werden unter dem Label “lern-soft-projekt” verschiedene Medien und diverse Softwareprodukte angeboten.

Für die Software orientieren wir uns an folgenden Prinzipien:

  • kleine einfache Programm mit klaren Aufgaben / Zielen
  • Programm sollten auf eine Diskette passen (mit den Setups schaffen wir das noch, aber von Diskette arbeiten lassen, geht leider kaum noch) dafür kann man aber alle Programm auch vom USB-Stick starten (prinzipielle Eignung für die digitale Schultasche)
  • Programme sollten “lehrersicher” und “lehrergefällig”sein
  • die Bedienung sollte sich an bekannten (typischen) Konzepten orientieren (deshalb also das übliche Datei öffnen / ... speichern statt des supermodernen Datenbank-Konzepts (eher für DV-Profis geeignet)
  • reichlich Sicherheitsmechanismen gegen Fehlbedienung (vor allem Schutz der Daten-Dateien); einfache Möglichkeiten zur Datensicherung und zum Transport von Computer zu Computer
  • wenn Programme was kosten müssen, dann sollte auch der Schulträger die Kosten tragen
  • Updates sind nur dann kostenpflichtig, wenn sich die gesetzlichen Grundlagen geändert haben (was Programmieraufwand für uns bedeutet) oder wenn wirklich viele neue nutzbringende Funktionen eingebaut wurden - Updates dürfen nichts kosten, wenn Fehler in der Programmierung (die leider nie zu verhindern sind) berichtigt werden
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 letzte Änderung: 02 Januar, 2024

 

drews@lern-soft-projekt.de